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Erwägungsgrund 13 Erwägungsgrund 13 (EU AI Act)

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Erwägungsgrund 13 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 13. Der Begriff "Betreiber" im Sinne dieser Verordnung sollte als jede natürliche oder juristische Person, einschließlich einer Behörde, Agentur oder sonstigen Einrichtung, verstanden werden, die ein KI-System unter ihrer Aufsicht einsetzt, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen, nicht-beruflichen Tätigkeit verwendet. Je nach Art des KI-Systems kann die Nutzung des Systems auch andere Personen als den Anwender betreffen. Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_13/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Der Begriff "Betreiber" im Sinne dieser Verordnung sollte als jede natürliche oder juristische Person, einschließlich einer Behörde, Agentur oder sonstigen Einrichtung, verstanden werden, die ein KI-System unter ihrer Aufsicht einsetzt, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen, nicht-beruflichen Tätigkeit verwendet. Je nach Art des KI-Systems kann die Nutzung des Systems auch andere Personen als den Anwender betreffen.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_13/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/13/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 13?

Erwägungsgrund 13 (EU AI Act) regelt: Der Begriff "Betreiber" im Sinne dieser Verordnung sollte als jede natürliche oder juristische Person, einschließlich einer Behörde, Agentur oder sonstigen Einrichtung, verstanden werden, die ein KI-System unter ihrer Aufsicht einsetzt, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen, nicht-beruflichen Tätigkeit verwendet. Je nach Art des KI-Systems kann die Nutzung des Systems auch andere Personen als den Anwender betreffen.

Ist Erwägungsgrund 13 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_13/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/13/).

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