Erwägungsgrund 119 Erwägungsgrund 119 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 119 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 119. In Anbetracht des raschen Innovationstempos und der technologischen Entwicklung digitaler Dienste, die in den Anwendungsbereich verschiedener Instrumente des Unionsrechts fallen, und insbesondere mit Blick auf die Nutzung und die Wahrnehmung der Empfänger, können die dieser Verordnung unterliegenden KI-Systeme als Vermittlungsdienste oder Teile davon im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 erbracht werden, die technologieneutral ausgelegt werden sollte. Beispielsweise können… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_119/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
In Anbetracht des raschen Innovationstempos und der technologischen Entwicklung digitaler Dienste, die in den Anwendungsbereich verschiedener Instrumente des Unionsrechts fallen, und insbesondere mit Blick auf die Nutzung und die Wahrnehmung der Empfänger, können die dieser Verordnung unterliegenden KI-Systeme als Vermittlungsdienste oder Teile davon im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 erbracht werden, die technologieneutral ausgelegt werden sollte. Beispielsweise können KI-Systeme zur Bereitstellung von Online-Suchmaschinen verwendet werden, insbesondere insoweit, als ein KI-System wie ein Online-Chatbot grundsätzlich alle Websites durchsucht, dann die Ergebnisse in sein vorhandenes Wissen einbezieht und das aktualisierte Wissen verwendet, um eine einzige Ausgabe zu erzeugen, die verschiedene Informationsquellen kombiniert.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_119/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/119/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 119?
Erwägungsgrund 119 (EU AI Act) regelt: In Anbetracht des raschen Innovationstempos und der technologischen Entwicklung digitaler Dienste, die in den Anwendungsbereich verschiedener Instrumente des Unionsrechts fallen, und insbesondere mit Blick auf die Nutzung und die Wahrnehmung der Empfänger, können die dieser Verordnung unterliegenden KI-Systeme als Vermittlungsdienste oder Teile davon im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 erbracht werden, die technologieneutral ausgelegt werden sollte. Beispielsweise können…
Ist Erwägungsgrund 119 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_119/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/119/).
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