Erwägungsgrund 1 Erwägungsgrund 1 (EU AI Act)
Erwägungsgrund 1 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 1. Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) in der Union im Einklang mit den Werten der Union festgelegt wird, die Verbreitung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Gesundhei… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_1/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) in der Union im Einklang mit den Werten der Union festgelegt wird, die Verbreitung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Grundrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ("Charta") verankert sind, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, zu gewährleisten, vor den schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu schützen und Innovationen zu unterstützen. Diese Verordnung gewährleistet den freien grenzüberschreitenden Verkehr von KI-gestützten Waren und Dienstleistungen und hindert die Mitgliedstaaten daran, die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen zu beschränken, sofern dies nicht ausdrücklich durch diese Verordnung gestattet ist.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_1/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/1/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Erwägungsgrund 1?
Erwägungsgrund 1 (EU AI Act) regelt: Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) in der Union im Einklang mit den Werten der Union festgelegt wird, die Verbreitung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Gesundhei…
Ist Erwägungsgrund 1 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_1/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/1/).
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