provisionArticlemaschinenlesbar

Erwägungsgrund 1 Erwägungsgrund 1 (EU AI Act)

MenschMarkdown öffnen

Erwägungsgrund 1 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 1. Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) in der Union im Einklang mit den Werten der Union festgelegt wird, die Verbreitung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Gesundhei… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_1/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) in der Union im Einklang mit den Werten der Union festgelegt wird, die Verbreitung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Grundrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ("Charta") verankert sind, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, zu gewährleisten, vor den schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu schützen und Innovationen zu unterstützen. Diese Verordnung gewährleistet den freien grenzüberschreitenden Verkehr von KI-gestützten Waren und Dienstleistungen und hindert die Mitgliedstaaten daran, die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen zu beschränken, sofern dies nicht ausdrücklich durch diese Verordnung gestattet ist.

status

Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

quellen

Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_1/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/1/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Erwägungsgrund 1?

Erwägungsgrund 1 (EU AI Act) regelt: Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) in der Union im Einklang mit den Werten der Union festgelegt wird, die Verbreitung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Gesundhei…

Ist Erwägungsgrund 1 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_1/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/1/).

KI-Compliance umsetzen

Du willst EU AI Act und Data Act praktisch umsetzen?

Ich helfe dir, aus Konzepten, Pflichten, Use-Cases und Nachweisen ein Compliance-System zu bauen, das für Menschen verständlich und für Aufsichten nachvollziehbar ist.

Jetzt beraten lassen
Related