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Art. 95 Verhaltenskodizes für die freiwillige Anwendung von spezifischen Anforderungen (EU AI Act)

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Art. 95 (EU AI Act, Artikel) — Verhaltenskodizes für die freiwillige Anwendung von spezifischen Anforderungen. 1. Das Amt für künstliche Intelligenz und die Mitgliedstaaten fördern und erleichtern die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes, einschließlich damit verbundener Governance-Mechanismen, mit denen die freiwillige Anwendung einiger oder aller in Kapitel III Abschnitt 2 genannten Anforderungen auf KI-Systeme, die keine Hochrisiko-KI-Systeme sind, gefördert werden soll, wobei die verfügbaren technischen Lösungen und bewährten Praktiken der Branche, die die Anwendung dieser Anforder… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_95/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

1. Das Amt für künstliche Intelligenz und die Mitgliedstaaten fördern und erleichtern die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes, einschließlich damit verbundener Governance-Mechanismen, mit denen die freiwillige Anwendung einiger oder aller in Kapitel III Abschnitt 2 genannten Anforderungen auf KI-Systeme, die keine Hochrisiko-KI-Systeme sind, gefördert werden soll, wobei die verfügbaren technischen Lösungen und bewährten Praktiken der Branche, die die Anwendung dieser Anforderungen ermöglichen, berücksichtigt werden.

2. Das Amt für künstliche Intelligenz und die Mitgliedstaaten erleichtern die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes für die freiwillige Anwendung spezifischer Anforderungen an alle künstlichen Intelligenzsysteme, auch durch die Anwender, auf der Grundlage klarer Ziele und zentraler Leistungsindikatoren zur Messung der Verwirklichung dieser Ziele, die unter anderem folgende Elemente umfassen

(a) anwendbare Elemente, die in den ethischen Leitlinien der Union für vertrauenswürdige KI vorgesehen sind;

(b) Bewertung und Minimierung der Auswirkungen von KI-Systemen auf die ökologische Nachhaltigkeit, auch im Hinblick auf energieeffiziente Programmierung und Techniken für die effiziente Gestaltung, Schulung und Nutzung von KI;

(c) Förderung der KI-Kompetenz, insbesondere von Personen, die sich mit der Entwicklung, dem Betrieb und der Nutzung von KI befassen;

(d) Erleichterung einer inklusiven und vielfältigen Gestaltung von KI-Systemen, u. a. durch die Einrichtung inklusiver und vielfältiger Entwicklungsteams und die Förderung der Beteiligung der Betroffenen an diesem Prozess;

(e) Bewertung und Vermeidung negativer Auswirkungen von KI-Systemen auf schutzbedürftige Personen oder Gruppen von schutzbedürftigen Personen, auch im Hinblick auf die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sowie auf die Gleichstellung der Geschlechter.

3. Verhaltenskodizes können von einzelnen Anbietern oder Anwendern von KI-Systemen oder von Organisationen, die diese vertreten, oder von beiden erstellt werden, auch unter Einbeziehung aller interessierten Kreise und der sie vertretenden Organisationen, einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Die Verhaltenskodizes können für ein oder mehrere KI-Systeme gelten, wobei die Ähnlichkeit des Verwendungszwecks der betreffenden Systeme zu berücksichtigen ist.

4. Das AI-Büro und die Mitgliedstaaten tragen den besonderen Interessen und Bedürfnissen von KMU, einschließlich neu gegründeter Unternehmen, Rechnung, wenn sie die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes fördern und erleichtern.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_95/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/95/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 95?

Art. 95 (EU AI Act) regelt: 1. Das Amt für künstliche Intelligenz und die Mitgliedstaaten fördern und erleichtern die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes, einschließlich damit verbundener Governance-Mechanismen, mit denen die freiwillige Anwendung einiger oder aller in Kapitel III Abschnitt 2 genannten Anforderungen auf KI-Systeme, die keine Hochrisiko-KI-Systeme sind, gefördert werden soll, wobei die verfügbaren technischen Lösungen und bewährten Praktiken der Branche, die die Anwendung dieser Anforder…

Ist Art. 95 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_95/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/95/).

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