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Art. 87 Meldung von Verstößen und Schutz von Personen, die Verstöße melden (EU AI Act)

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Art. 87 (EU AI Act, Artikel) — Meldung von Verstößen und Schutz von Personen, die Verstöße melden. Die Richtlinie (EU) 2019/1937 gilt für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden. Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_87/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 gilt für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_87/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/87/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 87?

Art. 87 (EU AI Act) regelt: Die Richtlinie (EU) 2019/1937 gilt für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden.

Ist Art. 87 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_87/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/87/).

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