Art. 38 Koordinierung der benannten Stellen (EU AI Act)
Art. 38 (EU AI Act, Artikel) — Koordinierung der benannten Stellen. 1. Die Kommission stellt sicher, dass in Bezug auf AI-Systeme mit hohem Risiko eine angemessene Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den benannten Stellen, die an den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dieser Verordnung beteiligt sind, in Form einer sektoralen Gruppe benannter Stellen eingerichtet und ordnungsgemäß betrieben wird. 2. (2) Jede notifizierende Behörde stellt sicher, dass sich die von ihr notifizierten Stellen entweder direkt oder über benannte Vertreter… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_38/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
1. Die Kommission stellt sicher, dass in Bezug auf AI-Systeme mit hohem Risiko eine angemessene Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den benannten Stellen, die an den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dieser Verordnung beteiligt sind, in Form einer sektoralen Gruppe benannter Stellen eingerichtet und ordnungsgemäß betrieben wird.
2. (2) Jede notifizierende Behörde stellt sicher, dass sich die von ihr notifizierten Stellen entweder direkt oder über benannte Vertreter an den Arbeiten der in Absatz 1 genannten Gruppe beteiligen.
3. Die Kommission sorgt für den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zwischen den notifizierenden Behörden.
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_38/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/38/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Art. 38?
Art. 38 (EU AI Act) regelt: 1. Die Kommission stellt sicher, dass in Bezug auf AI-Systeme mit hohem Risiko eine angemessene Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den benannten Stellen, die an den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dieser Verordnung beteiligt sind, in Form einer sektoralen Gruppe benannter Stellen eingerichtet und ordnungsgemäß betrieben wird. 2. (2) Jede notifizierende Behörde stellt sicher, dass sich die von ihr notifizierten Stellen entweder direkt oder über benannte Vertreter…
Ist Art. 38 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_38/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/38/).
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