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Art. 35 Kennnummern und Verzeichnisse der benannten Stellen (EU AI Act)

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Art. 35 (EU AI Act, Artikel) — Kennnummern und Verzeichnisse der benannten Stellen. 1. Die Kommission weist jeder notifizierten Stelle eine einzige Kennnummer zu, auch wenn eine Stelle im Rahmen mehrerer Rechtsakte der Union notifiziert wurde. 2. Die Kommission macht das Verzeichnis der nach dieser Verordnung notifizierten Stellen unter Angabe ihrer Kennnummern und der Tätigkeiten, für die sie notifiziert wurden, öffentlich zugänglich. Die Kommission stellt sicher, dass das Verzeichnis auf dem neuesten Stand gehalten wird. Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_35/oj).

Rechtliche Klarheit entsteht, wenn Definition, Artikelbezug, Quelle und eigene Einordnung zusammenkommen.
Steve Baka
wortlaut

Regelungsinhalt (Volltext)

1. Die Kommission weist jeder notifizierten Stelle eine einzige Kennnummer zu, auch wenn eine Stelle im Rahmen mehrerer Rechtsakte der Union notifiziert wurde.

2. Die Kommission macht das Verzeichnis der nach dieser Verordnung notifizierten Stellen unter Angabe ihrer Kennnummern und der Tätigkeiten, für die sie notifiziert wurden, öffentlich zugänglich. Die Kommission stellt sicher, dass das Verzeichnis auf dem neuesten Stand gehalten wird.

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Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.

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Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_35/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/35/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.

Sources

Quellen

FAQ

Häufige Fragen

Was regelt Art. 35?

Art. 35 (EU AI Act) regelt: 1. Die Kommission weist jeder notifizierten Stelle eine einzige Kennnummer zu, auch wenn eine Stelle im Rahmen mehrerer Rechtsakte der Union notifiziert wurde. 2. Die Kommission macht das Verzeichnis der nach dieser Verordnung notifizierten Stellen unter Angabe ihrer Kennnummern und der Tätigkeiten, für die sie notifiziert wurden, öffentlich zugänglich. Die Kommission stellt sicher, dass das Verzeichnis auf dem neuesten Stand gehalten wird.

Ist Art. 35 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_35/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/35/).

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