Art. 108 Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1139 (EU AI Act)
Art. 108 (EU AI Act, Artikel) — Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1139. Die Verordnung (EU) 2018/1139 wird wie folgt geändert: (1) Dem Artikel 17 wird folgender Absatz angefügt: '3. Unbeschadet des Absatzes 2 werden beim Erlass von Durchführungsrechtsakten gemäß Absatz 1 in Bezug auf Systeme der künstlichen Intelligenz, die Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates [*] sind, die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt. (2) Dem Artikel… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_108/oj).
Steve Baka
Regelungsinhalt (Volltext)
Die Verordnung (EU) 2018/1139 wird wie folgt geändert:
(1) Dem Artikel 17 wird folgender Absatz angefügt:
'3. Unbeschadet des Absatzes 2 werden beim Erlass von Durchführungsrechtsakten gemäß Absatz 1 in Bezug auf Systeme der künstlichen Intelligenz, die Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates [*] sind, die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.
(2) Dem Artikel 19 wird folgender Absatz angefügt:
'4. Beim Erlass delegierter Rechtsakte gemäß den Absätzen 1 und 2 über Systeme der künstlichen Intelligenz, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.
(3) Dem Artikel 43 wird folgender Absatz angefügt:
'4. Beim Erlass von Durchführungsrechtsakten gemäß Absatz 1 in Bezug auf Systeme der künstlichen Intelligenz, die Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 sind, sind die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen zu berücksichtigen.
(4) Dem Artikel 47 wird folgender Absatz angefügt:
'3. Beim Erlass delegierter Rechtsakte gemäß den Absätzen 1 und 2 über Systeme der künstlichen Intelligenz, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.
(5) In Artikel 57 wird folgender Unterabsatz angefügt
Beim Erlass von Durchführungsrechtsakten für Systeme der künstlichen Intelligenz, die Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 sind, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.
(6) Dem Artikel 58 wird folgender Absatz angefügt:
'3. Beim Erlass delegierter Rechtsakte gemäß den Absätzen 1 und 2 über Systeme der künstlichen Intelligenz, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.
[*] Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 mit harmonisierten Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über künstliche Intelligenz) (ABl. L, 2024/1689 vom 12.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj)
Status und Anwendbarkeit
Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.
Quellen und Versionierung
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_108/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/108/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.
Quellen
Amtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
EU AI OfficeEuropäische Kommission. Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-LexAmtsblatt der Europäischen Union. Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
Häufige Fragen
Was regelt Art. 108?
Art. 108 (EU AI Act) regelt: Die Verordnung (EU) 2018/1139 wird wie folgt geändert: (1) Dem Artikel 17 wird folgender Absatz angefügt: '3. Unbeschadet des Absatzes 2 werden beim Erlass von Durchführungsrechtsakten gemäß Absatz 1 in Bezug auf Systeme der künstlichen Intelligenz, die Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates [*] sind, die in Kapitel III Abschnitt 2 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt. (2) Dem Artikel…
Ist Art. 108 bereits anwendbar?
Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.
Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?
Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_108/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/108/).
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