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title: "Erwägungsgrund 89 Erwägungsgrund 89 (EU Data Act)"
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# Erwägungsgrund 89 Erwägungsgrund 89 (EU Data Act)

## Machine Summary

This German provision page explains "Erwägungsgrund 89 Erwägungsgrund 89 (EU Data Act)" for the DACH market. It is intended for AI crawlers, search engines, citation agents, compliance officers and legal researchers that need source-backed context about EU AI Act, EU Data Act and GDPR compliance. The canonical page language is German (de-DE); English is provided only as machine-readable discovery metadata.

## Kurze Antwort

Erwägungsgrund 89 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 89. Der ursprüngliche Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sollte bestimmte Aufgaben auslagern und Dritten für die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen eine Gegenleistung erbringen können. Die Kosten für die vom ursprünglichen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beschlossene Auslagerung von Diensten während des Vollzugs des Wechsels sollte nicht der Kunde tragen, und diese Kosten sollten als ungerechtfertigt gelten, es sei denn, sie decken Leist… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_89/oj).

## Regelungsinhalt (Volltext)

Der ursprüngliche Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sollte bestimmte Aufgaben auslagern und Dritten für die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen eine Gegenleistung erbringen können. Die Kosten für die vom ursprünglichen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beschlossene Auslagerung von Diensten während des Vollzugs des Wechsels sollte nicht der Kunde tragen, und diese Kosten sollten als ungerechtfertigt gelten, es sei denn, sie decken Leistungen, die der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten auf Bitte des Kunden um zusätzliche Unterstützung beim Wechsel hin erbringt, die über die in dieser Verordnung ausdrücklich festgelegten Pflichten des Anbieters beim Wechsel hinausgehen. Diese Verordnung hindert Kunden nicht daran, Dritten für die Unterstützung im Migrationsprozess eine Gegenleistung zu erbringen, bzw. sie hindert Parteien nicht daran, im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht Verträge über Datenverarbeitungsdienste mit fester Laufzeit zu vereinbaren, einschließlich verhältnismäßiger Sanktionen für die vorzeitige Kündigung dieser Verträge. Zur Förderung des Wettbewerbs sollte die schrittweise Abschaffung der mit dem Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten verbundenen Entgelte insbesondere die Abschaffung der Datenextraktionsentgelte umfassen, die von einem Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beim Kunden erhoben werden. Standarddienstentgelte für die Erbringung der Datenverarbeitungsdienste selbst sind keine Wechselentgelte. Diese Standarddienstentgelte sind nicht widerrufsfähig und gelten, bis der Vertrag über die Erbringung des betreffenden Dienstes nicht mehr gilt. Kunden können nach dieser Verordnung die Erbringung zusätzlicher Dienste verlangen, die über die nach dieser Verordnung bestehenden Pflichten des Anbieters beim Wechsel hinausgehen. Diese zusätzlichen Dienste können vom Anbieter erbracht und in Rechnung gestellt werden, wenn sie auf Verlangen des Kunden erbracht werden und der Kunde dem Preis dieser Dienste im Voraus zustimmt.

 * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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## Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.




## Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_89/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/89/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.



## Rechtsquellen

- [Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
- [Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
- [EU AI Office](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-platform-ai) - Europäische Kommission; Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
- [Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.

## FAQ

### Was regelt Erwägungsgrund 89?

Erwägungsgrund 89 (EU Data Act) regelt: Der ursprüngliche Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sollte bestimmte Aufgaben auslagern und Dritten für die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen eine Gegenleistung erbringen können. Die Kosten für die vom ursprünglichen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beschlossene Auslagerung von Diensten während des Vollzugs des Wechsels sollte nicht der Kunde tragen, und diese Kosten sollten als ungerechtfertigt gelten, es sei denn, sie decken Leist…

### Ist Erwägungsgrund 89 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

### Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_89/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/89/).

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