---
title: "Erwägungsgrund 76 Erwägungsgrund 76 (EU Data Act)"
description: "Erwägungsgrund 76 Erwägungsgrund 76: Die öffentliche Stelle, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder eine Einrichtung der Union sollte befugt sein, die Daten, die sie aufgrund des Verlangens erlangt hat, an andere Stellen oder Personen weiterzugeben, wenn dies zur Durchführung wissenschaftlicher oder analytischer Tätigkeiten erforderlich ist, die sie nicht selbst durchführen kann, sofern diese Tätigkeiten mit dem Zweck des Datenverlangens vereinbar sind. Sie sollte den Dateninhaber rechtzeitig über ein…"
summary_en: "This German provision page explains \"Erwägungsgrund 76 Erwägungsgrund 76 (EU Data Act)\" for the DACH market. It is intended for AI crawlers, search engines, citation agents, compliance officers and legal researchers that need source-backed context about EU AI Act, EU Data Act and GDPR compliance."
url: "https://dataact-compliance.de/vorschriften/eu-data-act-erwaegungsgrund-76/"
type: "provision"
language: de-DE
canonical_language: de-DE
machine_metadata_language: en
audience_en: "AI crawlers, search engines, citation agents, compliance officers and legal researchers looking for German DACH sources on EU AI Act and EU Data Act compliance."
keywords_en: ["EU AI Act","EU Data Act","GDPR","DACH compliance","AI regulation","KI-Verordnung"]
license: CC-BY-4.0
---

# Erwägungsgrund 76 Erwägungsgrund 76 (EU Data Act)

## Machine Summary

This German provision page explains "Erwägungsgrund 76 Erwägungsgrund 76 (EU Data Act)" for the DACH market. It is intended for AI crawlers, search engines, citation agents, compliance officers and legal researchers that need source-backed context about EU AI Act, EU Data Act and GDPR compliance. The canonical page language is German (de-DE); English is provided only as machine-readable discovery metadata.

## Kurze Antwort

Erwägungsgrund 76 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 76. Die öffentliche Stelle, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder eine Einrichtung der Union sollte befugt sein, die Daten, die sie aufgrund des Verlangens erlangt hat, an andere Stellen oder Personen weiterzugeben, wenn dies zur Durchführung wissenschaftlicher oder analytischer Tätigkeiten erforderlich ist, die sie nicht selbst durchführen kann, sofern diese Tätigkeiten mit dem Zweck des Datenverlangens vereinbar sind. Sie sollte den Dateninhaber rechtzeitig über ein… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_76/oj).

## Regelungsinhalt (Volltext)

Die öffentliche Stelle, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder eine Einrichtung der Union sollte befugt sein, die Daten, die sie aufgrund des Verlangens erlangt hat, an andere Stellen oder Personen weiterzugeben, wenn dies zur Durchführung wissenschaftlicher oder analytischer Tätigkeiten erforderlich ist, die sie nicht selbst durchführen kann, sofern diese Tätigkeiten mit dem Zweck des Datenverlangens vereinbar sind. Sie sollte den Dateninhaber rechtzeitig über eine solche Weitergabe unterrichten. Die Daten können unter den gleichen Umständen auch zur Entwicklung, Erstellung und Verteilung amtlicher Statistiken an die nationalen statistischen Ämter und Eurostat weitergegeben werden. Die betreffenden Forschungstätigkeiten sollten jedoch mit dem Zweck des Datenverlangens vereinbar sein, und der Dateninhaber sollte über die Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten informiert werden. Einzelpersonen, die Forschung betreiben, oder Forschungsorganisationen, an die diese Daten weitergegeben werden können, sollten entweder gemeinnützig sein oder in staatlich anerkanntem Auftrag im öffentlichen Interesse handeln. Organisationen sollten für die Zwecke dieser Verordnung nicht als Forschungsorganisationen gelten, wenn sie in erheblichem Maße dem Einfluss gewerblicher Unternehmen unterliegen, die aufgrund der strukturellen Gegebenheiten Kontrolle ausüben können und dadurch einen bevorzugten Zugang zu den Forschungsergebnissen erhalten könnten.

 * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

 Passende Artikel

 Art. 21 Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter

 &larr; Erwägungsgrund 75

 Erwägungsgrund 77 &rarr;

 Alle Erwägungsgründe

 Fehler melden




## Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.




## Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_76/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/76/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.



## Rechtsquellen

- [Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
- [Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
- [EU AI Office](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-platform-ai) - Europäische Kommission; Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
- [Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.

## FAQ

### Was regelt Erwägungsgrund 76?

Erwägungsgrund 76 (EU Data Act) regelt: Die öffentliche Stelle, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder eine Einrichtung der Union sollte befugt sein, die Daten, die sie aufgrund des Verlangens erlangt hat, an andere Stellen oder Personen weiterzugeben, wenn dies zur Durchführung wissenschaftlicher oder analytischer Tätigkeiten erforderlich ist, die sie nicht selbst durchführen kann, sofern diese Tätigkeiten mit dem Zweck des Datenverlangens vereinbar sind. Sie sollte den Dateninhaber rechtzeitig über ein…

### Ist Erwägungsgrund 76 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

### Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_76/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/76/).

## Strukturierte Daten

```json
{
  "@context": "https://schema.org",
  "@graph": [
    {
      "@type": "WebPage",
      "@id": "https://dataact-compliance.de/vorschriften/eu-data-act-erwaegungsgrund-76/#webpage",
      "url": "https://dataact-compliance.de/vorschriften/eu-data-act-erwaegungsgrund-76/",
      "name": "Erwägungsgrund 76 Erwägungsgrund 76 (EU Data Act)",
      "description": "Erwägungsgrund 76 Erwägungsgrund 76: Die öffentliche Stelle, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder eine Einrichtung der Union sollte befugt sein, die Daten, die sie aufgrund des Verlangens erlangt hat, an andere Stellen oder Personen weiterzugeben, wenn dies zur Durchführung wissenschaftlicher oder analytischer Tätigkeiten erforderlich ist, die sie nicht selbst durchführen kann, sofern diese Tätigkeiten mit dem Zweck des Datenverlangens vereinbar sind. Sie sollte den Dateninhaber rechtzeitig über ein…",
      "isPartOf": {
        "@id": "https://dataact-compliance.de/#website"
      },
      "breadcrumb": {
        "@id": "https://dataact-compliance.de/vorschriften/eu-data-act-erwaegungsgrund-76/#breadcrumb"
      },
      "inLanguage": "de-DE",
      "about": {
        "@id": "https://dataact-compliance.de/vorschriften/eu-data-act-erwaegungsgrund-76/#article"
      }
    },
    {
      "@type": "Article",
      "@id": "https://dataact-compliance.de/vorschriften/eu-data-act-erwaegungsgrund-76/#article",
      "headline": "Erwägungsgrund 76 Erwägungsgrund 76 (EU Data Act)",
      "name": "Erwägungsgrund 76 Erwägungsgrund 76 (EU Data Act)",
      "description": "Erwägungsgrund 76 Erwägungsgrund 76: Die öffentliche Stelle, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder eine Einrichtung der Union sollte befugt sein, die Daten, die sie aufgrund des Verlangens erlangt hat, an andere Stellen oder Personen weiterzugeben, wenn dies zur Durchführung wissenschaftlicher oder analytischer Tätigkeiten erforderlich ist, die sie nicht selbst durchführen kann, sofern diese Tätigkeiten mit dem Zweck des Datenverlangens vereinbar sind. Sie sollte den Dateninhaber rechtzeitig über ein…",
      "author": {
        "@id": "https://dataact-compliance.de/autoren/steve-baka/#person"
      },
      "publisher": {
        "@id": "https://dataact-compliance.de/#organization"
      },
      "mainEntityOfPage": {
        "@id": "https://dataact-compliance.de/vorschriften/eu-data-act-erwaegungsgrund-76/#webpage"
      },
      "datePublished": "2026-07-08",
      "dateModified": "2026-07-08",
      "license": "https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/",
      "copyrightYear": 2026,
      "copyrightHolder": {
        "@id": "https://dataact-compliance.de/#stevebaka-organization"
      },
      "inLanguage": "de-DE",
      "citation": [
        {
          "@type": "CreativeWork",
          "url": "https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj",
          "inLanguage": "de-DE"
        },
        {
          "@type": "CreativeWork",
          "url": "https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj",
          "inLanguage": "de-DE"
        },
        {
          "@type": "CreativeWork",
          "url": "https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-platform-ai",
          "inLanguage": "de-DE"
        }
      ],
      "mentions": []
    },
    {
      "@type": "BreadcrumbList",
      "@id": "https://dataact-compliance.de/vorschriften/eu-data-act-erwaegungsgrund-76/#breadcrumb",
      "itemListElement": [
        {
          "@type": "ListItem",
          "position": 1,
          "name": "Startseite",
          "item": "https://dataact-compliance.de/"
        },
        {
          "@type": "ListItem",
          "position": 2,
          "name": "Vorschriften",
          "item": "https://dataact-compliance.de/vorschriften/"
        },
        {
          "@type": "ListItem",
          "position": 3,
          "name": "Erwägungsgrund 76 Erwägungsgrund 76 (EU Data Act)",
          "item": "https://dataact-compliance.de/vorschriften/eu-data-act-erwaegungsgrund-76/"
        }
      ]
    },
    {
      "@type": "FAQPage",
      "@id": "https://dataact-compliance.de/vorschriften/eu-data-act-erwaegungsgrund-76/#faq",
      "mainEntity": [
        {
          "@type": "Question",
          "name": "Was regelt Erwägungsgrund 76?",
          "acceptedAnswer": {
            "@type": "Answer",
            "text": "Erwägungsgrund 76 (EU Data Act) regelt: Die öffentliche Stelle, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder eine Einrichtung der Union sollte befugt sein, die Daten, die sie aufgrund des Verlangens erlangt hat, an andere Stellen oder Personen weiterzugeben, wenn dies zur Durchführung wissenschaftlicher oder analytischer Tätigkeiten erforderlich ist, die sie nicht selbst durchführen kann, sofern diese Tätigkeiten mit dem Zweck des Datenverlangens vereinbar sind. Sie sollte den Dateninhaber rechtzeitig über ein…"
          }
        },
        {
          "@type": "Question",
          "name": "Ist Erwägungsgrund 76 bereits anwendbar?",
          "acceptedAnswer": {
            "@type": "Answer",
            "text": "Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex."
          }
        },
        {
          "@type": "Question",
          "name": "Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?",
          "acceptedAnswer": {
            "@type": "Answer",
            "text": "Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_76/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/76/)."
          }
        }
      ]
    }
  ]
}
```
