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title: "Erwägungsgrund 65 Erwägungsgrund 65 (EU Data Act)"
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# Erwägungsgrund 65 Erwägungsgrund 65 (EU Data Act)

## Machine Summary

This German provision page explains "Erwägungsgrund 65 Erwägungsgrund 65 (EU Data Act)" for the DACH market. It is intended for AI crawlers, search engines, citation agents, compliance officers and legal researchers that need source-backed context about EU AI Act, EU Data Act and GDPR compliance. The canonical page language is German (de-DE); English is provided only as machine-readable discovery metadata.

## Kurze Antwort

Erwägungsgrund 65 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 65. Eine außergewöhnliche Notwendigkeit kann sich auch aus Situationen ergeben, die keinen Notstand darstellen. In solchen Fällen sollte es einer öffentlichen Stelle, der Kommission, der Europäischen Zentralbank oder einer Einrichtung der Union nur gestattet sein, nicht-personenbezogene Daten zu verlangen. Die öffentliche Stelle sollte nachweisen, dass die Daten erforderlich sind, um eine bestimmte Aufgabe im öffentlichen Interesse zu erfüllen, die gesetzlich ausdrücklich vorges… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_65/oj).

## Regelungsinhalt (Volltext)

Eine außergewöhnliche Notwendigkeit kann sich auch aus Situationen ergeben, die keinen Notstand darstellen. In solchen Fällen sollte es einer öffentlichen Stelle, der Kommission, der Europäischen Zentralbank oder einer Einrichtung der Union nur gestattet sein, nicht-personenbezogene Daten zu verlangen. Die öffentliche Stelle sollte nachweisen, dass die Daten erforderlich sind, um eine bestimmte Aufgabe im öffentlichen Interesse zu erfüllen, die gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist, etwa die Erstellung amtlicher Statistiken oder die Eindämmung oder Überwindung eines öffentlichen Notstands. Darüber hinaus kann ein solches Verlangen nur gestellt werden, wenn die öffentliche Stelle, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder eine Einrichtung der Union spezifische Daten ermittelt hat, die sie auf andere Weise nicht rechtzeitig und wirksam und unter gleichwertigen Bedingungen erlangen könnte, und nur, wenn sie alle anderen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft hat, um diese Daten zu erlangen, wie etwa die Beschaffung der Daten über freiwillige Vereinbarungen, einschließlich des Erwerbs von nicht-personenbezogenen Daten auf dem Markt, wobei der jeweilige Marktkurs geboten wird, oder durch Rückgriff auf bestehende Verpflichtungen zur Bereitstellung von Daten oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften, die die rechtzeitige Verfügbarkeit der Daten gewährleisten könnten. Ferner sollten die Bedingungen und Grundsätze für Verlangen etwa in Bezug auf Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Transparenz und Befristung gelten. Werden Daten verlangt, die für die Erstellung amtlicher Statistiken erforderlich sind, so sollte die anfragende öffentliche Stelle auch nachweisen, ob sie nach nationalem Recht befugt ist, nicht-personenbezogene Daten auf dem Markt zu erwerben.

 * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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 &larr; Erwägungsgrund 64

 Erwägungsgrund 66 &rarr;

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## Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.




## Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_65/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/65/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.



## Rechtsquellen

- [Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
- [Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
- [EU AI Office](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-platform-ai) - Europäische Kommission; Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
- [Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.

## FAQ

### Was regelt Erwägungsgrund 65?

Erwägungsgrund 65 (EU Data Act) regelt: Eine außergewöhnliche Notwendigkeit kann sich auch aus Situationen ergeben, die keinen Notstand darstellen. In solchen Fällen sollte es einer öffentlichen Stelle, der Kommission, der Europäischen Zentralbank oder einer Einrichtung der Union nur gestattet sein, nicht-personenbezogene Daten zu verlangen. Die öffentliche Stelle sollte nachweisen, dass die Daten erforderlich sind, um eine bestimmte Aufgabe im öffentlichen Interesse zu erfüllen, die gesetzlich ausdrücklich vorges…

### Ist Erwägungsgrund 65 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

### Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_65/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/65/).

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