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title: "Erwägungsgrund 38 Erwägungsgrund 38 (EU Data Act)"
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# Erwägungsgrund 38 Erwägungsgrund 38 (EU Data Act)

## Machine Summary

This German provision page explains "Erwägungsgrund 38 Erwägungsgrund 38 (EU Data Act)" for the DACH market. It is intended for AI crawlers, search engines, citation agents, compliance officers and legal researchers that need source-backed context about EU AI Act, EU Data Act and GDPR compliance. The canonical page language is German (de-DE); English is provided only as machine-readable discovery metadata.

## Kurze Antwort

Erwägungsgrund 38 (EU Data Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 38. Im Einklang mit dem Grundsatz der Datenminimierung sollten Dritte nur auf solche Informationen zugreifen, die für die Erbringung des vom Nutzer verlangten Dienstes erforderlich sind. Nachdem der Dritte Zugang zu den Daten erhalten hat, sollte er diese zu den mit dem Nutzer vereinbarten Zwecken verarbeiten, ohne dass der Dateninhaber eingreift. Es sollte für den Nutzer genauso einfach sein, den Zugang Dritter zu den Daten zu verweigern oder zu beenden, wie es für ihn ist, den… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_38/oj).

## Regelungsinhalt (Volltext)

Im Einklang mit dem Grundsatz der Datenminimierung sollten Dritte nur auf solche Informationen zugreifen, die für die Erbringung des vom Nutzer verlangten Dienstes erforderlich sind. Nachdem der Dritte Zugang zu den Daten erhalten hat, sollte er diese zu den mit dem Nutzer vereinbarten Zwecken verarbeiten, ohne dass der Dateninhaber eingreift. Es sollte für den Nutzer genauso einfach sein, den Zugang Dritter zu den Daten zu verweigern oder zu beenden, wie es für ihn ist, den Zugang zu den Daten zu gestatten. Weder Dritte noch Dateninhaber sollten die Ausübung der Wahlmöglichkeiten oder Rechte der Nutzer unangemessen erschweren, auch nicht, indem sie ihnen Wahlmöglichkeiten auf nicht neutrale Weise anbieten, oder den Nutzer zwingen, täuschen oder manipulieren, oder indem sie – auch mittels einer digitalen Benutzerschnittstelle oder eines Teils davon –, die Autonomie, Entscheidungsfähigkeit oder freie Wahlmöglichkeiten des Nutzers untergraben oder beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang sollten Dritte oder Dateninhaber bei der Gestaltung ihrer digitalen Schnittstellen nicht auf sogenannte „Dark Patterns“ zurückgreifen. „Dark Patterns“ sind Gestaltungstechniken, die dazu dienen, Verbraucher zu Entscheidungen, die negative Folgen für sie haben, zu verleiten oder sie zu täuschen. Diese manipulativen Techniken können eingesetzt werden, um Nutzer, insbesondere schutzbedürftige Verbraucher, zu unerwünschtem Verhalten zu bewegen und zu täuschen, indem sie zu Entscheidungen über die Datenoffenlegung verleitet werden, sowie um die Entscheidungsfindung der Nutzer des Dienstes unverhältnismäßig in einer Weise zu beeinflussen, die ihre Autonomie, Entscheidungsfähigkeit oder Wahlmöglichkeiten untergräbt oder beeinträchtigt. Übliche und rechtmäßige Geschäftspraktiken, die mit dem Unionsrecht im Einklang stehen, sollten an sich nicht als „Dark Patterns“ angesehen werden. Dritte und Dateninhaber sollten ihren Pflichten nach dem einschlägigen Unionsrecht nachkommen, insbesondere den Anforderungen der Richtlinien 98/6/EG und 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU.

 * Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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 Art. 5 Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte

 &larr; Erwägungsgrund 37

 Erwägungsgrund 39 &rarr;

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## Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.




## Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_38/oj. Spiegelquelle: https://data-act-law.eu/de/erwg/38/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.



## Rechtsquellen

- [Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.
- [Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
- [EU AI Office](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-platform-ai) - Europäische Kommission; Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
- [Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.

## FAQ

### Was regelt Erwägungsgrund 38?

Erwägungsgrund 38 (EU Data Act) regelt: Im Einklang mit dem Grundsatz der Datenminimierung sollten Dritte nur auf solche Informationen zugreifen, die für die Erbringung des vom Nutzer verlangten Dienstes erforderlich sind. Nachdem der Dritte Zugang zu den Daten erhalten hat, sollte er diese zu den mit dem Nutzer vereinbarten Zwecken verarbeiten, ohne dass der Dateninhaber eingreift. Es sollte für den Nutzer genauso einfach sein, den Zugang Dritter zu den Daten zu verweigern oder zu beenden, wie es für ihn ist, den…

### Ist Erwägungsgrund 38 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

### Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/recital_38/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://data-act-law.eu/de/erwg/38/).

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