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title: "Erwägungsgrund 35 Erwägungsgrund 35 (EU AI Act)"
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# Erwägungsgrund 35 Erwägungsgrund 35 (EU AI Act)

## Machine Summary

This German provision page explains "Erwägungsgrund 35 Erwägungsgrund 35 (EU AI Act)" for the DACH market. It is intended for AI crawlers, search engines, citation agents, compliance officers and legal researchers that need source-backed context about EU AI Act, EU Data Act and GDPR compliance. The canonical page language is German (de-DE); English is provided only as machine-readable discovery metadata.

## Kurze Antwort

Erwägungsgrund 35 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 35. Jeder Einsatz eines biometrischen Fernerkennungssystems in öffentlich zugänglichen Räumen zum Zwecke der Strafverfolgung sollte einer ausdrücklichen und besonderen Genehmigung durch eine Justizbehörde oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde eines Mitgliedstaats bedürfen, deren Entscheidung verbindlich ist. Eine solche Genehmigung sollte grundsätzlich vor dem Einsatz des KI-Systems zur Identifizierung einer Person oder mehrerer Personen eingeholt werden. Ausnahmen von dieser… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_35/oj).

## Regelungsinhalt (Volltext)

Jeder Einsatz eines biometrischen Fernerkennungssystems in öffentlich zugänglichen Räumen zum Zwecke der Strafverfolgung sollte einer ausdrücklichen und besonderen Genehmigung durch eine Justizbehörde oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde eines Mitgliedstaats bedürfen, deren Entscheidung verbindlich ist. Eine solche Genehmigung sollte grundsätzlich vor dem Einsatz des KI-Systems zur Identifizierung einer Person oder mehrerer Personen eingeholt werden. Ausnahmen von dieser Regel sollten in hinreichend begründeten Fällen aus Gründen der Dringlichkeit zulässig sein, d. h. in Situationen, in denen die Notwendigkeit der Nutzung der betreffenden Systeme es tatsächlich und objektiv unmöglich macht, vor Beginn der Nutzung des AI-Systems eine Genehmigung einzuholen. In solchen dringenden Fällen sollte der Einsatz des KI-Systems auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt sein und angemessenen Garantien und Bedingungen unterliegen, die im nationalen Recht festgelegt und im Zusammenhang mit jedem einzelnen dringenden Einsatzfall von der Strafverfolgungsbehörde selbst präzisiert werden. Darüber hinaus sollte die Strafverfolgungsbehörde in solchen Situationen eine solche Genehmigung beantragen und dabei die Gründe dafür angeben, dass sie nicht in der Lage war, sie ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu beantragen. Wird eine solche Ermächtigung abgelehnt, so sollte die Nutzung biometrischer Echtzeit-Identifizierungssysteme im Zusammenhang mit dieser Ermächtigung mit sofortiger Wirkung eingestellt werden, und alle Daten im Zusammenhang mit dieser Nutzung sollten verworfen und gelöscht werden. Zu diesen Daten gehören Eingabedaten, die von einem KI-System im Laufe der Nutzung eines solchen Systems direkt erfasst werden, sowie die Ergebnisse und Ausgaben der mit dieser Genehmigung verbundenen Nutzung. Sie sollten keine Eingabedaten umfassen, die in Übereinstimmung mit einem anderen Unionsrecht oder nationalen Recht rechtmäßig erworben wurden. Auf keinen Fall sollte eine Entscheidung, die sich rechtlich nachteilig auf eine Person auswirkt, allein auf der Grundlage der Ergebnisse des biometrischen Fernidentifizierungssystems getroffen werden.




## Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.




## Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_35/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/35/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.



## Rechtsquellen

- [Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
- [Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
- [EU AI Office](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-platform-ai) - Europäische Kommission; Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
- [Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.

## FAQ

### Was regelt Erwägungsgrund 35?

Erwägungsgrund 35 (EU AI Act) regelt: Jeder Einsatz eines biometrischen Fernerkennungssystems in öffentlich zugänglichen Räumen zum Zwecke der Strafverfolgung sollte einer ausdrücklichen und besonderen Genehmigung durch eine Justizbehörde oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde eines Mitgliedstaats bedürfen, deren Entscheidung verbindlich ist. Eine solche Genehmigung sollte grundsätzlich vor dem Einsatz des KI-Systems zur Identifizierung einer Person oder mehrerer Personen eingeholt werden. Ausnahmen von dieser…

### Ist Erwägungsgrund 35 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

### Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_35/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/35/).

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