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title: "Erwägungsgrund 3 Erwägungsgrund 3 (EU AI Act)"
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# Erwägungsgrund 3 Erwägungsgrund 3 (EU AI Act)

## Machine Summary

This German provision page explains "Erwägungsgrund 3 Erwägungsgrund 3 (EU AI Act)" for the DACH market. It is intended for AI crawlers, search engines, citation agents, compliance officers and legal researchers that need source-backed context about EU AI Act, EU Data Act and GDPR compliance. The canonical page language is German (de-DE); English is provided only as machine-readable discovery metadata.

## Kurze Antwort

Erwägungsgrund 3 (EU AI Act, Erwägungsgrund) — Erwägungsgrund 3. KI-Systeme können problemlos in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen und in vielen Bereichen der Gesellschaft eingesetzt werden, auch grenzüberschreitend, und sie können leicht in der gesamten Union verbreitet werden. Einige Mitgliedstaaten haben bereits den Erlass nationaler Vorschriften geprüft, um sicherzustellen, dass KI vertrauenswürdig und sicher ist und im Einklang mit den Grundrechtsverpflichtungen entwickelt und genutzt wird. Unterschiedliche nationale Vorschriften… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_3/oj).

## Regelungsinhalt (Volltext)

KI-Systeme können problemlos in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen und in vielen Bereichen der Gesellschaft eingesetzt werden, auch grenzüberschreitend, und sie können leicht in der gesamten Union verbreitet werden. Einige Mitgliedstaaten haben bereits den Erlass nationaler Vorschriften geprüft, um sicherzustellen, dass KI vertrauenswürdig und sicher ist und im Einklang mit den Grundrechtsverpflichtungen entwickelt und genutzt wird. Unterschiedliche nationale Vorschriften können zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führen und die Rechtssicherheit für Akteuren, die KI-Systeme entwickeln, einführen oder nutzen, verringern. Daher sollte ein einheitliches und hohes Schutzniveau in der gesamten Union gewährleistet werden, um eine vertrauenswürdige KI zu erreichen, während Unterschiede, die den freien Verkehr, die Innovation, die Einführung und die Akzeptanz von KI-Systemen und damit zusammenhängenden Produkten und Diensten im Binnenmarkt behindern, dadurch verhindert werden sollten, dass auf der Grundlage von Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einheitliche Verpflichtungen für die Akteur festgelegt und der einheitliche Schutz zwingender Gründe des Allgemeininteresses und der Rechte von Personen im gesamten Binnenmarkt gewährleistet wird. Soweit diese Verordnung besondere Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten enthält, die Beschränkungen des Einsatzes von KI-Systemen für die biometrische Fernidentifizierung zu Strafverfolgungszwecken, des Einsatzes von KI-Systemen für die Risikobewertung natürlicher Personen zu Strafverfolgungszwecken und des Einsatzes von KI-Systemen für die biometrische Kategorisierung zu Strafverfolgungszwecken betreffen, ist es angebracht, diese Verordnung, soweit diese besonderen Vorschriften betroffen sind, auf Artikel 16 AEUV zu stützen. In Anbetracht dieser besonderen Vorschriften und des Rückgriffs auf Artikel 16 AEUV ist es angezeigt, den Europäischen Datenschutzausschuss zu konsultieren.




## Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.




## Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_3/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/3/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.



## Rechtsquellen

- [Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
- [Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
- [EU AI Office](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-platform-ai) - Europäische Kommission; Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
- [Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.

## FAQ

### Was regelt Erwägungsgrund 3?

Erwägungsgrund 3 (EU AI Act) regelt: KI-Systeme können problemlos in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen und in vielen Bereichen der Gesellschaft eingesetzt werden, auch grenzüberschreitend, und sie können leicht in der gesamten Union verbreitet werden. Einige Mitgliedstaaten haben bereits den Erlass nationaler Vorschriften geprüft, um sicherzustellen, dass KI vertrauenswürdig und sicher ist und im Einklang mit den Grundrechtsverpflichtungen entwickelt und genutzt wird. Unterschiedliche nationale Vorschriften…

### Ist Erwägungsgrund 3 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

### Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/recital_3/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/recital/3/).

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