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title: "Art. 75 Gegenseitige Unterstützung, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen für allgemeine Zwecke (EU AI Act)"
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# Art. 75 Gegenseitige Unterstützung, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen für allgemeine Zwecke (EU AI Act)

## Machine Summary

This German provision page explains "Art. 75 Gegenseitige Unterstützung, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen für allgemeine Zwecke (EU AI Act)" for the DACH market. It is intended for AI crawlers, search engines, citation agents, compliance officers and legal researchers that need source-backed context about EU AI Act, EU Data Act and GDPR compliance. The canonical page language is German (de-DE); English is provided only as machine-readable discovery metadata.

## Kurze Antwort

Art. 75 (EU AI Act, Artikel) — Gegenseitige Unterstützung, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen für allgemeine Zwecke. 1. Basiert ein KI-System auf einem Allzweck-KI-Modell und werden das Modell und das System von ein und demselben Anbieter entwickelt, so ist das KI-Büro befugt, die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung durch dieses KI-System zu überwachen und zu beaufsichtigen. Zur Wahrnehmung seiner Überwachungs- und Aufsichtsaufgaben verfügt das KI-Büro über alle in diesem Abschnitt und in der Verordnung (EU) 2019/1020 vorgesehenen Befugnisse einer Marktüberwachungsbehörde.… Verbindlicher Wortlaut: EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_75/oj).

## Regelungsinhalt (Volltext)

1. Basiert ein KI-System auf einem Allzweck-KI-Modell und werden das Modell und das System von ein und demselben Anbieter entwickelt, so ist das KI-Büro befugt, die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung durch dieses KI-System zu überwachen und zu beaufsichtigen. Zur Wahrnehmung seiner Überwachungs- und Aufsichtsaufgaben verfügt das KI-Büro über alle in diesem Abschnitt und in der Verordnung (EU) 2019/1020 vorgesehenen Befugnisse einer Marktüberwachungsbehörde.

 2. Haben die zuständigen Marktüberwachungsbehörden hinreichenden Grund zu der Annahme, dass KI-Systeme für allgemeine Zwecke, die von den Anwendern direkt für mindestens einen gemäß dieser Verordnung als hochriskant eingestuften Zweck verwendet werden können, die Anforderungen dieser Verordnung nicht erfüllen, arbeiten sie mit dem Amt für künstliche Intelligenz zusammen, um die Einhaltung der Anforderungen zu bewerten, und unterrichten den Ausschuss und andere Marktüberwachungsbehörden entsprechend.

 3. Ist eine Marktüberwachungsbehörde nicht in der Lage, ihre Untersuchung des AI-Systems mit hohem Risiko abzuschließen, weil sie keinen Zugang zu bestimmten Informationen über das AI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck hat, obwohl sie alle angemessenen Anstrengungen unternommen hat, um diese Informationen zu erhalten, kann sie einen begründeten Antrag an das AI-Büro stellen, mit dem der Zugang zu diesen Informationen durchgesetzt wird. In diesem Fall übermittelt das AI-Büro der ersuchenden Behörde unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 30 Tagen, alle Informationen, die es für die Feststellung, ob ein AI-System mit hohem Risiko nicht konform ist, für relevant hält. Die Marktüberwachungsbehörden wahren die Vertraulichkeit der Informationen, die sie gemäß Artikel 78 dieser Verordnung erhalten. Das in Kapitel VI der Verordnung (EU) 2019/1020 vorgesehene Verfahren gilt sinngemäß.




## Status und Anwendbarkeit

Status: current Stand der Erhebung: 2026-07-09. Gegen den konsolidierten EUR-Lex-Text prüfen.




## Quellen und Versionierung

EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_75/oj. Spiegelquelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/75/. Verifikationsstatus: harvested_official_mirror.



## Rechtsquellen

- [Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
- [Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU AI Act (konsolidierte Fassung).
- [EU AI Office](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-platform-ai) - Europäische Kommission; Zentrale EU-Behörde für AI-Act-Durchsetzung, GPAI-Aufsicht und Leitlinien.
- [Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) — EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj) - Amtsblatt der Europäischen Union; Verbindlicher Primärtext des EU Data Act zur Datenweitergabe an verbundenen Produkten.

## FAQ

### Was regelt Art. 75?

Art. 75 (EU AI Act) regelt: 1. Basiert ein KI-System auf einem Allzweck-KI-Modell und werden das Modell und das System von ein und demselben Anbieter entwickelt, so ist das KI-Büro befugt, die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung durch dieses KI-System zu überwachen und zu beaufsichtigen. Zur Wahrnehmung seiner Überwachungs- und Aufsichtsaufgaben verfügt das KI-Büro über alle in diesem Abschnitt und in der Verordnung (EU) 2019/1020 vorgesehenen Befugnisse einer Marktüberwachungsbehörde.…

### Ist Art. 75 bereits anwendbar?

Status: current. Maßgeblich ist der konsolidierte Stand auf EUR-Lex.

### Wo finde ich den verbindlichen Wortlaut?

Der verbindliche Wortlaut steht in der EUR-Lex-Fassung: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/art_75/oj. Diese Seite spiegelt den deutschen Konsolidierungstext aus der offiziellen Spiegelquelle (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/75/).

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